Änderungen am Website-Impressum: Das sollten SiE Wissen!
Mit den neuen EU-Regelungen für Onlinedienste, dem Digital Services Act (DSA), tritt das deutsche Telemediengesetz (TMG) am 13. Mai 2024 außer Kraft und wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Wichtige Änderungen im Telemediengesetz und Ihre Auswirkungen auf IHR WEbsite-Impressum!
Was sollten Sie überprüfen?
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Impressum: Überprüfen Sie, ob in Ihrem Impressum das TMG erwähnt wird, z.B. "Impressum gem. § 5 TMG". Diese Regelung findet sich nun unter § 5 DDG. Es empfiehlt sich, die Nennung des Gesetzes ganz zu entfernen, um zukünftige Anpassungen zu vermeiden.
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Cookie-Banner und Datenschutzinformationen: Aktualisieren Sie eventuell Ihre Cookie-Einwilligung und Datenschutzerklärung. Das Fernmeldegeheimnis wird manchmal in Datenschutzverpflichtungen zitiert und sollte nun in § 7 TDDDG umbenannt werden. Ebenso sollten in Consent-Bannern (auch Cookie-Banner genannt) das TTDSG in TDDDG geändert werden.
Unsere Empfehlung:
Durchsuchen Sie Ihre Webseite und Dokumentvorlagen nach „TMG“ und „TTDSG“ und ändern Sie dies in „DDG“ bzw. „TDDDG“ ab. Dies hilft, Ihre Webseite rechtssicher zu gestalten und den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es empfiehlt sich sogar, die Nennung des Gesetzes ganz zu entfernen, damit Sie bei weiteren Änderungen in der Zukunft nicht Gefahr laufen etwas zu übersehen. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, das zugrunde liegende Gesetz in den Informationspflichten zu nennen.
EYEPAGE-Kunden können sich zurücklehnen!
Warum sich alle Augenoptiker mit einer eyepage keine Sorgen machen müssen?
Unsere Kunden können sich entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Anpassungen und aktualisieren Ihre Webseite automatisch, damit Sie stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unser Team überwacht die Änderungen und sorgt dafür, dass Ihre Online-Präsenz immer auf dem neuesten Stand ist. Das schützt Sie vor kostspieligen Abmahnungen und schont Ihre Nerven!
UNTERM STRICH: Kleine Änderung, große Wirkung. Alle Kunden ohne eyepage sollten Ihren Website-Dienstleister informieren und das Impressum überprüfen lassen, damit keine unnötigen Abmahnungen drohen. eyepage-Kunden können sich entspannt zurücklehnen – wir haben alles bereits erledigt.
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