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Paragraphen-Dschungel: Goodies für Mitarbeiter

In unserer Serie "Paragraphen-Duschel" beleuchten wir aktuelle rechtliche Themen und geben wertvolle Tipps und Tricks. . Diesmal: Sie heißen Benefits, Goodies oder – etwas trockener – Sachbezüge: Geschenke an den Mitarbeiter. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Anziehen der Spendierhosen beachten müssen. 

 
Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Benefits können ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung sein – und zwar sowohl für bestehende als auch neue. Kein Wunder, denn Sie sind für Ihre Mitarbeiter bares Geld wert. Vorteil für Sie: Sie positionieren sich als starker Arbeitgeber, heben sich von Mitbewerbern ab und -können sie als attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhnung nutzen. Last but not least: Sie profitieren von Steuervergünstigungen.

 
Was zu beachten ist

Leasing-Fahrrad, Bahncard, Zuschuss zur Kinderbetreuung, Tankgutscheine, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, gratis Kaffee und Obst. Die Auswahl an Goodies ist riesig. Welche Abgaben bei welcher Maßnahme gelten, kann sehr individuell sein. Der Wert von Sachbezügen, z. B. Tankgutscheinen, darf 50 Euro monatlich nicht überschreiten. Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass, z. B. zum Geburtstag sind bis zu 60 Euro steuerfrei. Auch bei anderen Maßnahmen sparen Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten – achten Sie hier auf die jeweiligen Freigrenzen.


Übrigens: Bis 31.12.2024 dürfen Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen – eine gute Möglichkeiten für eine steuerfreie Sonderzahlung als Motivation oder Wertschätzung.

 
Die Brille für den Eigenbedarf

Das beliebteste Gehaltsextra bei Augenoptikern ist sicherlich die Brille für den Eigenbedarf. Zu Recht, denn sie ist eine Win-win-Situation für alle. Der Mitarbeiter spart Geld und sitzt für tolle Fassungen und Gläser direkt an der Quelle. Gut für Sie: Sie setzen die Brille als Betriebsausgabe ab und sparen die Lohnsteuer.

Fazit: Goodies sind eine gute Möglichkeit in Zeiten des Fachkräftemangels einen Pluspunkt für Ihr Geschäft zu gewinnen. Mit Mitarbeiter-Benefits positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber – und das mit dem Segen des Finanzamtes. 


Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und will diese auch nicht ersetzen. Er dient lediglich einem unverbindlichen Informationszweck. Insofern verstehen sich alle darin enthaltenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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